OFD Magdeburg - Verfügung vom 19.06.2006
S 2406 - 3 - St 214

OFD Magdeburg - Verfügung vom 19.06.2006 (S 2406 - 3 - St 214) - DRsp Nr. 2008/90370

OFD Magdeburg, Verfügung vom 19.06.2006 - Aktenzeichen S 2406 - 3 - St 214

DRsp Nr. 2008/90370

Verbrauchsreihenfolge bei der Veräußerung von Finanzinnovationen

Nach Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wird es nicht beanstandet, wenn bei der Veräußerung oder Abtretung von Finanzinnovationen, die zu den Wertpapieren in Girosammelverwahrung (§ 5 DepotG) zählen, mit Wirkung ab dem 1. Januar 2006 bei der Ermittlung der Marktrendite (§ 20 Abs. 2 Satz 2; § 43a Abs. 2 EStG) sowohl für den Zinsabschlag als auch für die Jahresbescheinigung nach § 24c EStG die so genannte Fifo-Methode angewendet wird.