Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat mit Urteil vom 26. Oktober 1999 entschieden, dass die Regelung in §
Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung ist in den Fällen, in denen der ausländische Vermieter, Verpächter oder Leasing-Geber in einem EU- bzw. EWR-Staat oder in einem Staat ansässig ist, mit dem ein
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