OFD Magdeburg - Verfügung vom 22.04.2004
S 2706 - 73 - St 217

OFD Magdeburg - Verfügung vom 22.04.2004 (S 2706 - 73 - St 217) - DRsp Nr. 2008/87769

OFD Magdeburg, Verfügung vom 22.04.2004 - Aktenzeichen S 2706 - 73 - St 217

DRsp Nr. 2008/87769

Forschungseinrichtungen der öffentlichen Hand

Im Erfahrungsaustausch wurde die Auffassung vertreten, dass bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (Universitäten/Hochschulen), die sowohl Grundlagen- oder Eigenforschung als auch Auftragsforschung durchführt, die gesamte Tätigkeit - wegen des gesetzlichen Auftrags der Universitäten/Hochschulen (Forschung und Lehre) - als Hoheitsbetrieb anzusehen ist. Diese Rechtsauffassung sollte auch in die Körperschaftsteuer-Richtlinien übernommen werden.

An dieser Rechtsauffassung wird aus nachstehenden Gründen nicht mehr festgehalten.