OFD Magdeburg - Verfügung vom 25.09.1995
S 2303

OFD Magdeburg - Verfügung vom 25.09.1995 (S 2303) - DRsp Nr. 2008/85166

OFD Magdeburg, Verfügung vom 25.09.1995 - Aktenzeichen S 2303

DRsp Nr. 2008/85166

§ 50a EStG Behandlung ausländischer Kulturvereinigungen

Bei der steuerlichen Behandlung ausländischer Kulturvereinigungen bittet die OFD, wie folgt zu verfahren:

1. Ausländische Kulturvereinigungen sind, soweit eine Freistellung im Inland nicht schon nach den Vorschriften eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu erfolgen hat, von der inländischen ESt nach § 50 Abs. 7 EStG freizustellen, wenn ihr Auftritt im Inland wesentlich aus inländischen oder ausländischen öffentlichen Mitteln gefördert wird.

1.1 Als Kulturvereinigung ist ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform jede Gruppierung zu verstehen, die eine künstlerische Gemeinschaftsleistung darbietet (z. B. Theater, Musik, Tanz), sofern es sich nicht um Solisten (vgl. Tz. 4) handelt.