In seiner Entscheidung vom 15.07.2010 (EuGH-Urteil vom 15.07.2010 -
Folgerechtsprechung
Mehrere Finanzgerichte gingen in der Folge davon aus, dass eine Rechnungsberichtigung auch unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils Pannon Gép keine Rückwirkung zukomme, weil sich der EuGH nicht ausdrücklich zu dieser Problematik geäußert habe.
Eine Rückwirkung trotz des EuGH-Urteils in Sachen Pannon Gép lehnen ab:
FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 23.09.2010 - 6 K 2089/10UR 2010, 863 (BFH vom 25.03.2011 -
FG Niedersachsen vom 25.10.2010 -
FG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 22.02.2011 -
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