Die für den Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit von Angehörigen in Kroatien aufgelegten Vordrucke sind bisher von den kroatischen Gemeindebehörden bestätigt und in der ESt-Kartei im Teil I zu § 33 a Karte 1.12 veröffentlicht worden.
Es ist bekannt geworden, dass daneben zwei weitere Arten von Unterhaltsbescheinigungen in Finanzämtern eingereicht wurden:
Bei der „Democratic league of Kosova” (Anlage 1) handelt es sich nicht um eine amtliche Stelle, die berechtigt ist, Unterhaltsbescheinigungen im Sinne des § 33 a EStG auszustellen. Es ist in diesen Fällen jedoch zu prüfen, ob der Steuerpflichtige wegen der besonderen Situation im Wohnsitzstaat nicht in der Lage ist, amtliche Bescheinigungen zu erlangen (ESt-Kartei Teil I zu § 33 a Karte 1.13 Pkt. 3, Az.: S 2285 16 - St 223 vom 21.10.1997).
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