Die Kfz-Innungen werden mit dem Verkauf von AU-Plaketten an die nach § 47b StVZO anerkannten Werkstätten im Regelfall wirtschaftliche im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art tätig. Die einzelne Kfz-Innung ist nur insoweit hoheitlich tätig, als sie die ordnungsgemäße Verteilung sicherstellen und den Verbleib der AU-Plaketten überwachen muß. Der Handel mit den Prüfplaketten ist nicht hoheitlich, wenn sich unter jeweils freier Vereinbarung eines Kaufpreises eine Verkaufskette vom Hersteller der Prüfplaketten über die Kfz-Innung bis zu der Stelle, die die Prüfplaketten zuteilt, entwickelt.