Tz. 2 des Erl. des Bayer. Staatsministerium v. 29. 3. 1995 S 3224 befaßt sich mit der Frage der Berücksichtigung der Anrechnung von KSt und KapErtrSt bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens in den Fällen, in denen ein Dividendenanspruch bereits vor dem Gewinnverteilungsbeschluß in der Steuerbilanz ausgewiesen ist.
Der BFH ist dieser Verwaltungsanweisung teilweise nicht gefolgt. Er hat in seinem Urt. v. 19. 7. 1994,
Durch die Übernahme der Steuerbilanzwerte ab dem Feststellungszeitpunkt 1. 1. 1993 hat dieses BFH-Urt. nur noch für Feststellungszeitpunkte bis 1. 1. 1992 Bedeutung.
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