hier: Behandlung von Spenden beim Empfänger
Aus gegebenem Anlass wird nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder auf Folgendes hingewiesen:
Bei Steuerpflichtigen, denen wegen der Hochwasserkatastrophe Spenden im Rahmen der Förderung mildtätiger Zwecke zugewendet werden und die diese im Bereich der Einkünfteerzielung verwenden bzw. einsetzen (z.B. zur Schadensbeseitigung im Betrieb oder an einern vermietewendungen erfolgen außerhalb der Einkünfteerzielung.
Um künftige Beachtung wird gebeten.
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