Nach dem BFH- Urt. v. 21. 11. 1994 (BStBl II S.
Es wurde die Frage gestellt, ob Stpfl. mit mehreren Kindern in diesen Fällen die Steuerermäßigung nach § 34f EStG für die Kinder beanspruchen können, die zwar nicht die nach § 10e EStG geförderte Wohnung bewohnen, aber zum elterlichen Haushalt gehören.
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