Sachverhalt: Im Zuge einer vorweggenommenen Erbfolge beabsichtigt ein Gesellschafter einer GmbH und Co. KG eine atypische stille Unterbeteiligung an seinem Kommanditanteil seinem Sohn zu schenken, wobei gleichzeitig zu Gunsten des Schenkers ein 100 %iger Vorbehaltsnießbrauch und ein jederzeitiges entschädigungsloses Widerrufsrecht eingeräumt werden soll.
Mit dieser zivilrechtlichen Gestaltung soll erreicht werden, daß zwar das wirtschaftliche Eigentum an dem Kommanditanteil in vollem Umfang beim Schenker verbleibt, jedoch das zivilrechtliche Eigentum am Schenkungsgegenstand auf den Beschenkten übergeht.
Das zuständige Betriebs-FA hat die ertragsteuerliche Mitunternehmerschaft des Unterbeteiligten verneint.
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