Hinsichtlich der Zulässigkeit von Auskünften der FÄ an die Landratsämter und Kommunen über Steuererstattungsansprüche von Ausländern zur Aufrechnung mit Abschiebekosten hat das Bayer. Staatsministerium der Finanzen mit FMS v. 15. 9. 1997 S 0456, bekanntgegeben durch OFD-Vfg. S. 0456 folgendes mitgeteilt:
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