Nach § 10d Abs. 2 EStG in der Fassung des Korb II-Gesetzes (BStBl 2004 I S. 14) können nicht ausgeglichene negative Einkünfte, soweit sie nicht im Rahmen des Verlustrücktrags abgezogen worden sind, als Verlustvortrag in den folgenden Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Million Euro (bei nach §§ 26, 26b EStG zusammenveranlagten Ehegatten 2 Millionen Euro) unbeschränkt, darüber hinaus jedoch nur mehr bis zu 60 vom Hundert des 1 Million (2 Millionen Euro) übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogen werden.
Diese ab dem Veranlagungszeitraum 2004 geltende geänderte Rechtslage kann in Einzelfällen eine Festsetzung/Anpassung der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen erforderlich machen.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|