Zu den Fragen der Zurechnung von Containern und der weiteren steuerlichen Behandlung auf der Ebene der Investoren nimmt die OFD Nürnberg im Einvernehmen mit der OFD München wie folgt Stellung:
Sachverhalt: Eine GmbH erwirbt Container und vermietet diese für eine bestimmte Zeitspanne (i. d. R. sechs Jahre) an verschiedene Nutzer. Nach Abschluß dieser Mietverträge verkauft die GmbH die Container an Privatpersonen, die jeweils in die mit den Nutzern bestehenden (nicht kündbaren) Mietverträge eintreten. Die Privatpersonen (Investoren) schließen gleichzeitig mit der GmbH einen Verwaltungsvertrag ab, in dem die GmbH eine bestimmte Miete für einen Zeitraum von sechs Jahren garantiert, die Gefahr des zufälligen Untergangs trägt und den Rückkauf nach Ablauf der Mietzeit anbietet; teilweise wird hierfür ein fester Andienungspreis vereinbart. Veräußert der Privatinvestor während der Laufzeit des Verwaltungsvertrages den Container, ist der Erwerber verpflichtet, in den Verwaltungsvertrag einzutreten.
Entscheidend für die steuerliche Beurteilung des Modells ist, wer als wirtschaftlicher Eigentümer des Leasinggegenstandes (Container) anzusehen und wem der Leasinggegenstand demzufolge zuzurechnen ist.
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