OFD München - Verfügung vom 27.09.1996
S 2221

OFD München - Verfügung vom 27.09.1996 (S 2221) - DRsp Nr. 2008/84199

OFD München, Verfügung vom 27.09.1996 - Aktenzeichen S 2221

DRsp Nr. 2008/84199

§ 10 EStG Anwendung des Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc Zeitpunkt der Ausübung des Kapitalwahlrechts bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh des Bundes und der anderen Länder gilt zur Ausübung des Kapitalwahlrechts bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht folgendes:

Sonderausgaben sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. cc EStG auch Beiträge zu Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gegen laufende Beitragsleistung, wenn das Kapitalwahlrecht nicht vor Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluß ausgeübt werden kann. Nach dem Wortlaut der Vorschrift muß die Ausübung des Kapitalwahlrechts vor Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluß vertraglich ausgeschlossen sein.