Unentgeltlich zugewendetes NR (Nießbrauch, Wohnrecht, obligatorisches NR) und Vermächtnisnießbrauch) | Entgeltlich zugewendetes NR (Nießbrauch, Wohnrecht, obligatorisches NR) | Vorbehaltenes NR (Nießbrauch, Wohnrecht, obligatorisches NR) |
Einkünfte beim Eigentümer | nein, soweit das NR reicht | ja; bei Einmalentgelt aus Billigkeitsgründen auf bis zu 10 Jahre verteilbar | nein, soweit das NR reicht; Einräumung NR führt nicht zu AK |
Einkünfte beim Nutzungsberechtigten | ja, soweit zur Einkunftserzielung genutzt | ja, soweit zur Einkunftserzielung genutzt | ja, soweit zur Einkunftserzielung genutzt |
AfA beim Eigentümer | nein, soweit das NR reicht | ja | nein, soweit das NR reicht |
AfA beim Nutzungsberechtigten | nein, ausgenommen eigene Herstellungskosten gem. § 95 Abs. 1 BGB | ja, soweit Anschaffungskosten für das NR oder Herstellungskosten für eigene Baumaßnahmen | ja |
andere WK bei Eigentümer | nein, soweit das NR reicht | ja, soweit gesetzlich oder vertraglich geschuldet und tatsächlich getragen | nein, soweit das NR reicht |
andere WK beim Nutzungsberechtigten | ja, soweit gesetzlich oder vertraglich geschuldet und tatsächlich getratragen | ja, soweit gesetzlich oder vertraglich geschuldet und tatsächlich getragen; Entgelte für das NR sind AK (-> AfA); lfd. Zahlungen sind WK |