Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh des Bundes und der anderen Länder nimmt die OFD zu einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Options- und Finanztermingeschäften an der Deutschen Terminbörse (DTB) und von anderen als Optionsscheine bezeichneten Finanzinstrumenten im Bereich der privaten Vermögensverwaltung (zur Abgrenzung vom gewerblichen Wertpapierhandel vgl. BFH-Urt. v. 31. 7. 1990 -BStBl 1991 II S. 66) wie folgt Stellung:
(I. - III. siehe § 23 Karte 3.2)
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