OFD München/Nürnberg - Verfügung vom 19.07.2000
S 2223 - 393/St 31

OFD München/Nürnberg - Verfügung vom 19.07.2000 (S 2223 - 393/St 31) - DRsp Nr. 2008/81997

OFD München/Nürnberg, Verfügung vom 19.07.2000 - Aktenzeichen S 2223 - 393/St 31

DRsp Nr. 2008/81997

§ 10 b EStG Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen nach neuem Spendenrecht; Handeln des Landessportbundes im Auftrag der ihm angeschlossenen Sportvereine

Im BMF-Schreiben vom 08.05.2000 wird zu den rechtlichen Möglichkeiten der Landessportbünde nach der Neuordnung des Spendenrechts für die ihnen angeschlossenen Sportvereine Zuwendungsbestätigungen auszustellen und zu den haftungsrechtlichen Konsequenzen wie folgt Stellung genommen:

1. Rechtliche Möglichkeiten der Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen durch die Landessportbünde für die ihnen angeschlossenen Sportvereine

Behandlung der Landessportbünde als Durchlaufstelle

Die Landessportbünde können nach der Neuordnung des Spendenrechts nicht als sog. Durchlaufstelle für die ihnen angeschlossenen Sportvereine auftreten.