OFD München/Nürnberg - Verfügung vom 22.08.2000
S 2136 - 1 / St 31

OFD München/Nürnberg - Verfügung vom 22.08.2000 (S 2136 - 1 / St 31) - DRsp Nr. 2008/81535

OFD München/Nürnberg, Verfügung vom 22.08.2000 - Aktenzeichen S 2136 - 1 / St 31

DRsp Nr. 2008/81535

§ 6 ESt Einkommensteuerliche Behandlung von Optionsanleihen im Betriebsvermögen

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind übereingekommen, in den vorliegenden Einzelfällen, in denen Optionsanleihen im Betriebsvermögen steuerlich zu beurteilen sind, nach folgenden Grundsätzen zu verfahren:

1. Bilanzierender Zeichner

  • Wird eine marktüblich verzinsliche Optionsanleihe erworben, ist die Schuldverschreibung beim bilanzierenden Zeichner mit ihrem Nennwert und daneben das Optionsrecht mit dem offen geleisteten Aufgeld zu aktivieren.

    Beispiel:

    Es wird eine marktüblich verzinsliche Optionsanleihe (100) zum einheitlichen Preis von 125,76 DM ausgegeben.

    Der Geschäftsvorfall ist beim bilanzierenden Zeichner wie folgt zu buchen:

    1. Schuldverschreibung Schuldverschreibung 100 an Bank 100
    2. Optionsrecht Optionsrecht 25,76 an Bank 25,76