Zur Erleichterung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Zuwendungen, die zur Linderung der Katastrophenfolgen im Rahmen der nachfolgenden Spendenaktionen geleistet werden, wird der vereinfachte Zuwendungsnachweis gemäß § 50 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStDV zugelassen. Danach genügt als Nachweis die Vorlage des Bareinzahlungsbelegs oder die Buchungsbestätigung (z.B. Kontoauszug oder Lastschrifteinzugsbeleg), wenn die Zahlung bis zum
31.12.2002
auf die für den Katastrophenfall eingerichteten nachfolgend genannten Sonderkonten eingezahlt worden sind.
,,Hochwasserhilfe Bayern'' Bayerische Landesbank, München Konto-Nr. 82000 BLZ: 700 500 00 ,,Hochwasserhilfe Sachsen-Anhalt'' Bundesbank Dessau, Stichwort ,,Hochwasserhilfe Sachsen-Anhalt'' |
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