OFD München/Nürnberg - Verfügung vom 24.07.2000
S 2303 - 48/St 31

OFD München/Nürnberg - Verfügung vom 24.07.2000 (S 2303 - 48/St 31) - DRsp Nr. 2008/81531

OFD München/Nürnberg, Verfügung vom 24.07.2000 - Aktenzeichen S 2303 - 48/St 31

DRsp Nr. 2008/81531

§ 1 EStG Beschränkte und unbeschränkte Einkommensteuerpflicht ; Auslandseinkünfte

Bei der Prüfung der schädlichen Auslandseinkünfte innerhalb eines Kalenderjahres sind sämtliche innerhalb eines Kalenderjahres erzielten Einkünfte mit einzubeziehen und zwar unabhängig vom Zeitpunkt des Zuflusses. Für die Frage, ob wegen der Grenzen des § 1 a Abs. 1 Nr. 2 EStG eine Zusammenveranlagung in Betracht kommt, sind die Einkünfte beider Ehegatten zusammenzurechnen.

Stichwort: Steuerpflicht
- Einkunftsgrenzen