OFD München/Nürnberg - Verfügung vom 25.08.2000
S 2175 - 26 / St 31

OFD München/Nürnberg - Verfügung vom 25.08.2000 (S 2175 - 26 / St 31) - DRsp Nr. 2008/81528

OFD München/Nürnberg, Verfügung vom 25.08.2000 - Aktenzeichen S 2175 - 26 / St 31

DRsp Nr. 2008/81528

§ 6 EStG Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von „Null-Prozent-Darlehen”

Zur Frage der bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von sog. Null-Prozentdarlehen nahm das Bayer. Staatsministerium der Finanzen zu dem vom Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie vorgetragenen Sachverhalt ganz allgemein wie folgt Stellung:

Im Rahmen der bayerischen Regionalförderung haben Zuwendungsempfänger ein Wahlrecht, den Zuwendungsbetrag entweder als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss für ein LfA-Darlehen einzusetzen. Entscheiden sie sich für den Zinszuschuss, wird die Fördermaßnahme wie folgt abgewickelt: