Mehrere Finanzämter haben berichtet, dass Arbeitnehmer der Deutschen Bank AG, die mit ihrer Arbeitgeberin eine Barlohnminderung zugunsten der Überlassung eines Dienstfahrzeugs für private Zwecke vereinbart haben, im Rahmen der ESt-Veranlagung in Höhe des Gehaltsverzichts einen Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus § 19 EStG beantragen.
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