Das Finanzministerium NRW hat mit Erlass vom 14.11.2002 -
Das Anlageprodukt besteht aus der Kombination einer fremdfinanzierten Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung, einem Kredit für die Einzahlung des Einmalbetrags in diese Versicherung, eine zur Tilgung dieses Kredits nach Ablauf der Tilgungsaussetzungen vorgesehene Investmentanlage sowie einer zusätzlichen Risikolebensversicherung besteht.
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