OFD Münster - Verfügung vom 04.09.2012
Kurzinfo 2 2012

OFD Münster - Verfügung vom 04.09.2012 (Kurzinfo 2 2012) - DRsp Nr. 2012/80847

OFD Münster, Verfügung vom 04.09.2012 - Aktenzeichen Kurzinfo 2 2012

DRsp Nr. 2012/80847

Steuerfreie Umsätze der Wohlfahrtseinrichtungen (§ 4 Nr. 18 UStG); Leistungen der Mahlzeitendienste („Essen auf Rädern”)

Gem. § 4 Nr. 18 UStG sind u. a. die Leistungen der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege und der der freien Wohlfahrtspflege dienenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die einem Wohlfahrtsverband als Mitglied angeschlossen sind, steuerfrei, wenn die Leistungen an hilfsbedürftige Personen erbracht werden.

Eine Person ist hilfsbedürftig, wenn sie aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder ihrer wirtschaftlichen Lage auf die Hilfe anderer angewiesen ist (§§ 53, 66 Abgabenordnung). Bei Personen ab dem 75. Lebensjahr nimmt die Finanzverwaltung ohne weitere Nachprüfung eine körperliche Hilfsbedürftigkeit an (AEAO zu § 53, Tz. 4).