OFD Münster - Verfügung vom 10.08.2006
S 7160 - 18 - St 44 - 32

OFD Münster - Verfügung vom 10.08.2006 (S 7160 - 18 - St 44 - 32) - DRsp Nr. 2008/90356

OFD Münster, Verfügung vom 10.08.2006 - Aktenzeichen S 7160 - 18 - St 44 - 32

DRsp Nr. 2008/90356

Umsatzsteuer Behandlung der Vermögensverwaltung durch Banken

1. Allgemeines

Durch Vermögensverwaltungsverträge werden Banken von ihren Kunden beauftragt, das ihnen überlassene Vermögen im Rahmen von vorher vereinbarten Anlage-Richtlinien oder -Strategien zu verwalten. Diese Verträge beinhalten eine Vielzahl von Dienstleistungen wie z.B.

- Managementleistungen:

Recherche und Auswahl der Vermögensanlage für den Kunden;

Analyse der Finanzmärkte und Aufstellung eines optimal strukturierten Portfolios;

Die Kunden treffen hierbei keine Einzelentscheidungen

- Umsetzung der durch die Managementleistung gewonnenen Erkenntnisse:

Kauf und Verkauf von Wertpapieren, Fondsanteilen, Finanzderivaten und ähnlicher Geldanlagen;

- Führung eines Wertpapierdepots:

Erstellung von Kontoauszügen, Erträgnisaufstellungen sowie Steuerbescheinigungen;

Reporting in vorher vereinbarten Abständen einschließlich Wertpapierabrechnung

Vermögensverwaltungsverträge werden in der Regel in der Weise geschlossen, dass der Kunde eine Anlagestrategie festlegt und die Bank anschließend ohne vorherige Weisungen und im eigenen Ermessen auf Basis der Anlagestrategie alle Maßnahmen trifft, um eine bestmögliche Vermögensverwaltung zu erreichen. Der Kunde wird im Nachhinein in bestimmten Zeitabständen über die getroffenen Maßnahmen unterrichtet.