OFD Münster - Verfügung vom 12.08.2002
EZ 1110 - 7 - St 22 - 31

OFD Münster - Verfügung vom 12.08.2002 (EZ 1110 - 7 - St 22 - 31) - DRsp Nr. 2008/81744

OFD Münster, Verfügung vom 12.08.2002 - Aktenzeichen EZ 1110 - 7 - St 22 - 31

DRsp Nr. 2008/81744

§ 10 e EStG; § 2 Abs. 1 Satz 2 EigZulG: Förderausschluss von Ferien- und Wochenendwohnungen

Mit Urteil vom 14.11.2001 - X R 24/00 - hat der BFH entschieden, dass Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet i.S. von § 10 BauNVO nach § 10e EStG begünstigt sind, wenn die zuständige Baugenehmigungsbehörde die dauernde Nutzung genehmigt hat. Das gilt bis zur Rücknahme der Baugenehmigung selbst dann, wenn sie insoweit rechtswidrig ist.

Da das vorgenannte Urteil allgemein anzuwenden ist, bittet die OFD ab sofort folgende Auffassung zu vertreten:

Von der Förderung durch die Eigenheimzulage ausgeschlossen sind Ferien- oder Wochenendwohnungen. Das sind Wohnungen, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen (Rz. 17 des BMF-Schreibens vom 10.02.1998, BStBl 1998 I S. 190).