OFD Münster - Verfügung vom 13.07.2012
S 2141 - 63 - St 12 - 33

OFD Münster - Verfügung vom 13.07.2012 (S 2141 - 63 - St 12 - 33) - DRsp Nr. 2012/80696

OFD Münster, Verfügung vom 13.07.2012 - Aktenzeichen S 2141 - 63 - St 12 - 33

DRsp Nr. 2012/80696

Bilanzänderung bei Mitunternehmerschaften

Hinsichtlich der Frage, ob der für eine Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG erforderliche enge sachliche Zusammenhang von Bilanzberichtigung und Bilanzänderung auch im Verhältnis der verschiedenen Bilanzen einer Mitunternehmerschaft zueinander bestehen kann, bitte ich nach Abstimmung auf Bund/Länderebene folgende Auffassung zu vertreten:

Ein enger sachlicher Zusammenhang als Voraussetzung für eine Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG kann auch zwischen Gesamthandsbilanz und Ergänzungs- oder Sonderbilanz sowie zwischen den Ergänzungs- und Sonderbilanzen der einzelnen Mitunternehmer bestehen. Es ist vorgesehen, die EStR im Rahmen der EStÄR 2012 um eine entsprechende Aussage zu ergänzen.