OFD Münster - Verfügung vom 14.05.2004
G 1421 - 138 - St 12 - 32

OFD Münster - Verfügung vom 14.05.2004 (G 1421 - 138 - St 12 - 32) - DRsp Nr. 2008/87723

OFD Münster, Verfügung vom 14.05.2004 - Aktenzeichen G 1421 - 138 - St 12 - 32

DRsp Nr. 2008/87723

Auswirkungen des Halbeinkünfteverfahrens auf die Gewerbesteuer im EZ 2003

Zur Verdeutlichung der gewerbesteuerlichen Folgewirkungen des Halbeinkünfteverfahrens wurde für die in der Praxis häufig vorkommenden Fallkonstellationen die beiliegende Übersicht erstellt. Diese basiert auf der Rechtslage des Veranlagungszeitraums 2003 und zeigt anhand eines nach Rechtsform des zu besteuernden Unternehmens differenzierenden Zahlenbeispiels auf, ob und inwieweit eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung oder Kürzung vorzunehmen ist. Darüber hinaus kann dieser Übersicht entnommen werden, zu welchen Kennzahlen bei der Gewerbesteuerveranlagung 2003 Anweisungen vorzunehmen sind.

Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen/Kürzungen bei Sachverhalten, die unter das Halbeinkünfteverfahren fallen sowie die entsprechenden Anweisungen für den EZ 2003

1. Grundfälle (ohne Organschaft)

1.1 Dividende

Beispiel:

Die Dividende beträgt jeweils 100, die damit im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben betragen 40

Sachverhalt I. Einzelunternehmen II. Mitunternehmerschaft III. Körperschaft
Inländische Schachteldividende
Beteiligung seit Beginn des Erhebungszeitraums Bilanzieller Gewinn 60 Bilanzieller Gewinn 60 Bilanzieller Gewinn 60
§ 3 Nr. 40 EStG ./. 50 Gewinn aus Gewerbebetrieb 60 § 8b Abs. 1 KStG ./. 100
§ 3c Abs. 2 EStG + 20 § 7 Satz 1 GewStG 60 § 3c Abs. 1 EStG + 40