In der Anlage veröffentlichen die OFDen den Artikel 5 des o.a. Gesetzes mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
Die Änderung ist mit Wirkung vom 08.09.2005 in Kraft getreten. Die Bekanntgabe erfolgt nur auf elektronischem Weg.
Die nicht amtliche Fassung des GrEStG in der GrESt-Kartei NRW wird in Kürze entsprechend aktualisiert.
Vom 1. September 2005
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Das Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl 1997 I S.
1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)”.
2. In § 4 Nr. 8 wird der abschließende Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer 9 angefügt:
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