Mit Beschluss vom 17.11.2009 (1BvR 2192/05) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Übergangsregelungen vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren des § 36 Abs. 3 und 4 KStG i. d. F. des
Das Bundesverfassungsgericht hat beanstandet, dass die Umgliederung des zum Zeitpunkt des Systemwechsels (i. d. R. 31.12.2000) mit 45 % belasteten Eigenkapitals (EK 45) in mit 40 % belastetes Eigenkapital (EK 40) und unbelastetes Eigenkapital (EK 02) für diejenigen Unternehmen zu einem Wegfall von Körperschaftsteuerminderungspotenzial führen kann, die nur über einen geringen oder keinen Bestand an EK 02 verfügen.
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