OFD Münster - Verfügung vom 19.09.2002 S 0338 - 9 - St 31 - 41
OFD Münster - Verfügung vom 19.09.2002 (S 0338 - 9 - St 31 - 41) - DRsp Nr. 2008/81023
OFD Münster, Verfügung vom 19.09.2002 - Aktenzeichen S 0338 - 9 - St 31 - 41
DRsp Nr. 2008/81023
§ 165 AO; Verfahrensrechtliche Behandlung von Massenrechtsbehelfsverfahren; Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG)
Der Bundesfinanzhof hat am 16.07.2002 in dem Revisionsverfahren IX R 62/99 beschlossen, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber einzuholen, ob § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG in der für den Veranlagungszeitraum 1997 geltenden Fassung (entspricht - abgesehen von der Dauer der „Behaltefrist” und der Vermeidung des Begriffs „Spekulationsgeschäft” - § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002) mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar ist, als die Durchsetzung des Steueranspruchs wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt wird.
1. Programmgesteuerte Vorläufigkeit ab Veranlagungszeitraum 2000
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