Mit der Bezugsverfügung wurde über die Anwendung des neuen multisektoralen Regionalbeihilferahmens für große Investitionsvorhaben vom 13.02.2002 - ABl. EG Nr. C 70 vom 19.03.2002 S. 8-informiert und darauf hingewiesen, dass die zweckdienlichen Maßnahmen des vorgenannten Regionalbeihilferahmens für die Wirtschaftszweige Stahl-, Kfz- und Kunstfaserindustrie gemäß BMF-Schreiben vom 07.08.2002
Die entsprechenden Änderungen sind in der im Intranet abrufbaren Gesetzesfassung des Investitionszulagengesetzes 1999 eingearbeitet.
Die Änderungen in diesem Zusammenhang betrafen folgende Punkte:
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