Die Problematik, dass Steuertatbestände verwirklicht werden, ohne dass die zuständige Stelle in der Finanzverwaltung hiervon Kenntnis erlangt, obwohl gesetzliche Anzeigepflichten bestehen, ist seit Jahren bekannt. Andererseits erhalten Stellen in der Finanzverwaltung Informationen, die für andere Stellen von Bedeutung sind und zu einer Steuerfestsetzung führen können. Insoweit ist die Finanzverwaltung auch intern auf den Austausch von Informationen angewiesen, um so Steuerausfälle zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund wurde das Merkblatt über Mitwirkungsaufgaben von Veranlagungsstellen und Prüfungsdiensten in Erbschaftsteuer-, Schenkungsteuer- und Verkehrsteuerfällen aufgelegt.
Das v.g. Merkblatt ist aktualisiert worden:
Merkblatt über Kontrollmitteilungen in Fällen der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer)
Merkblatt über Kontrollmitteilungen in Fällen der Grunderwerbsteuer
Merkblatt über Kontrollmitteilungen für Zwecke der Versicherung- und Feuerschutzsteuer (vorwiegend für Betriebsprüfer)
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