In den 90er Jahren hat die Argentinische Republik im erheblichen Umfang auf europäische Währungen lautende Anleihen ausgegeben. Nachdem die argentinische Regierung Ende Dezember 2001 die Zins- und Tilgungszahlungen ausgesetzt hat, fielen die Wertpapierkurse für diese sogenannten Argentinien-Anleihen erheblich.
Der BFH hat mit Urteil vom 13.12.2006 entschieden, dass die Kursverluste aus diesen „alten” Argentinien-Anleihen vorbehaltlich der Anwendung des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG steuerlich nicht zu berücksichtigen sind.
Die OFD bittet, Einzelheiten der Kurzinfo der OFD Münster Nr. 11/2004 vom 19.3.2004 sowie der Kurzinfo der OFD Rheinland Nr. 34/2006 vom 23.6.2006 und dem BMF-Schreiben vom 14.7.2004 zu entnehmen.
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat mit einem europäischen Bankenkonsortium unter der Leitung der Hypo-Vereinsbank (HVB), zum Schutz der Interessen der Argentinien-Gläubiger die „Argentine Bond Restructuring Agency” (ABRA) gegründet.
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