OFD Münster - Verfügung vom 23.02.2012
S 2741 - 231 - St 13 - 33

OFD Münster - Verfügung vom 23.02.2012 (S 2741 - 231 - St 13 - 33) - DRsp Nr. 2012/80325

OFD Münster, Verfügung vom 23.02.2012 - Aktenzeichen S 2741 - 231 - St 13 - 33

DRsp Nr. 2012/80325

Gewinnermittlung bei Betrieben gewerblicher Art - Auswirkung einer doppelten Buchführung für den Gesamthaushalt einer juristischen Person des öffentlichen Rechts auf das Wahlrecht nach § 4 Abs. 3 EStG

Nach dem BMF-Schreiben vom 09.02.2012 - IV C 2 - S 2706/09/10005 - begründet die Einführung einer doppelten Buchführung für den Gesamthaushalt einer juristischen Person des öffentlichen Rechts keine Buchführungspflicht für ihre einzelnen Betriebe gewerblicher Art. Das Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG wird dadurch nicht ausgeschlossen.

Zudem regelt das BMF-Schreiben, dass bei Dauerverlustbetrieben allein das Überschreiten der Umsatzgrenze nach § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO nicht zu einer Buchführungspflicht führt, wenn diese mangels Gewinnerzielungsabsicht keine gewerblichen Unternehmen darstellen.