Der BFH hat mit Urteil vom 8.4.2008 (Az.:
Das o.g. Urteil wurde zwischenzeitlich im Bundesteuerblatt (BStBl. 2008 II S. 852) ohne weitere gesonderte Weisung des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlicht.
Die OFD bittet, die Bearbeitung der noch offenen Fälle aufzunehmen und entsprechend den Grundsätzen des o.g. Urteils zu entscheiden. Da die Struktur der Global Future Funds weitestgehend identisch war, sind hinsichtlich der steuerlichen Beurteilung keine Differenzierungen vorzunehmen.
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