Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von unternehmerisch genutzten Fahrzeugen wird in Abschn. 15.23 UStAE Einführung durch BMF-Schreiben vom 5. Juni 2014 (Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen), und in Abschn. 1.6 Abs. 7 UStAE (Nutzungsüberlassung an die Gesellschaft durch den Gesellschafter) geregelt.
Ergänzend gilt bei der Überlassung eines Pkw durch eine Kapital- oder Personengesellschaft an ihre(n) Gesellschafter-Geschäftsführer Folgendes:
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