Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vom 23. Oktober 2007 (Abl. EU
Die bisherige Verordnung unterschied verkehrsrechtlich, ob eigenwirtschaftliche Verkehre i. S. d. § 8 Abs. 4 Satz 1 und 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) oder gemeinwirtschaftliche Verkehre i. S. d. § 8 Abs. 4 Satz 3 PBefG vorliegen. Die bisherige Verordnung fand nur Anwendung auf gemeinwirtschaftliche Verkehre; für eigenwirtschaftliche Verkehre galt eine sogenannte Bereichsausnahme. Der Verordnung stand nicht entgegen, Leistungen der Gesellschafter bzw. Träger öffentlicher Verkehrsunternehmen an die Unternehmen im Ergebnis ertragsteuerlich als Einlagen zu behandeln.
Soweit Vereinbarungen von Gesellschaftern bzw. Trägern öffentlicher Verkehrsunternehmen mit den Unternehmen unter den Regelungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 fallen, bedarf es der Unterscheidung nach eigen- und gemeinwirtschaftlichen Verkehren nicht.
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