OFD Niedersachsen - Verfügung vom 19.01.2012
S 7117 - 59 - St 173

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 19.01.2012 (S 7117 - 59 - St 173) - DRsp Nr. 2012/80304

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 19.01.2012 - Aktenzeichen S 7117 - 59 - St 173

DRsp Nr. 2012/80304

Ort der sonstigen Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG; vereinfachter Nachweis der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers bei Pannenhilfe an Nutzfahrzeugen im Drittlandsgebiet ansässiger Unternehmer

In Fällen der Pannenhilfe an einen Unternehmer für dessen Unternehmen bestimmt sich der Leistungsort nach § 3a Absatz 2 UStG. Hierzu hat der leistende Unternehmer nachzuweisen, dass der Leistungsempfänger Unternehmer ist, der die Leistung für den unternehmerischen Bereich bezieht (vgl. Abschnitt 3a.2 Absätze 9 ff. UStAE). Der Nachweis der Unternehmereigenschaft eines ausländischen Unternehmers aus einem Drittland, der im Inland Pannenhilfe benötigt, ist meist schwierig zu erbringen.