Kommunale Wasserversorgungsunternehmen sind Betriebe gewerblicher Art von Gemeinden oder Kapitalgesellschaften, an denen die Gemeinden beteiligt sind. Sie erbringen unabhängig von der Rechtsform steuerbare und steuerpflichtige Leistungen.
Das Legen eines Hauswasseranschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen ist eine eigenständige Leistung. Sie fällt unter den Begriff Lieferung von Wasser i. S. v. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG und unterliegt dem ermäßigten Steuersatz. Einzelheiten ergeben sich aus dem BMF-Schreiben vom 7. April 2009, BStBl 2009 I S. 531 sowie der Rundverfügung vom 28. April 2009 - S 7282 - 60 - StO 173/S 7221 - 121 - StO 184 - . Ergänzend gilt Folgendes.
Hausanschlussleistungen der Betreiber von Wassernetzen, die zwar selbst auch Wasser liefern, dies jedoch nicht an ihren Anschlusskunden, sondern an einen Dritten, der seinerseits diesen Anschlusskunden beliefert, sind ermäßigt zu besteuern.
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