OFD Niedersachsen - Verfügung vom 22.12.2015
S 7109 - 31 - St 171

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 22.12.2015 (S 7109 - 31 - St 171) - DRsp Nr. 2016/80178

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 22.12.2015 - Aktenzeichen S 7109 - 31 - St 171

DRsp Nr. 2016/80178

Umsatzsteuerliche Behandlung der unentgeltlichen Wertabgabe von Sachspenden

Sachspenden unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Die Umsatzbesteuerung dient der Kompensation des vorangegangenen Vorsteuerabzugs und verhindert einen systemwidrigen unversteuerten Letztverbrauch.

Die Bemessungsgrundlage einer Sachspende bestimmt sich nicht nach den ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten, sondern nach dem fiktiven Einkaufspreis im Zeitpunkt der Spende. Das gilt auch für im Unternehmen selbst hergestellte Gegenstände (Abschn. 10.6 Abs. 1 Satz 3 UStAE). Spendet ein Unternehmer Waren, die nicht mehr verkäuflich sind, wird der Wert naturgemäß gegen 0 EUR tendieren. Solche Waren sind zum Beispiel