OFD Niedersachsen - Verfügung vom 23.08.2010
S 2836 - 17 - St 241

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 23.08.2010 (S 2836 - 17 - St 241) - DRsp Nr. 2010/80479

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 23.08.2010 - Aktenzeichen S 2836 - 17 - St 241

DRsp Nr. 2010/80479

Steuerliches Einlagekonto bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

Nach den Rechtsgrundsätzen im BFH-Urteil vom 23. Januar 2008,BStBl 2008 II S 573, gelten Verluste, die ein als Regiebetrieb geführter Betrieb gewerblicher Art erzielt, im Verlustjahr als durch die Trägerkörperschaft ausgeglichen und führen zu einem Zugang in entsprechender Höhe im steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG). Der BFH begründet dies damit, dass Regiebetriebe rechtlich unselbständige Einheiten der Trägerkörperschaften sind, die finanzwirtschaftlich nicht Sondervermögen der Gemeinde darstellen. Demgemäß fließen Einnahmen der Regiebetriebe unmittelbar in den Haushalt und Ausgaben werden unmittelbar aus dem Haushalt der Trägerkörperschaft bestritten.

Die Grundsätze des BFH-Urteils sind auf im Übrigen nach § 5 KStG steuerbefreite Körperschaften entsprechend anzuwenden. Auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich unselbständige Vermögensbestandteile der steuerbefreiten Trägerkörperschaft. Verluste der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe führen deshalb in entsprechender Höhe zu einem Zugang im steuerlichen Einlagekonto.