Unternehmer, die freie Mitarbeiter (z. B. Handelsvertreter oder Berater) beschäftigen, überlassen ihren freien Mitarbeitern statt einer Kostenerstattung auf Kilometerbasis häufig ein Fahrzeug kostenfrei zur Nutzung. Die Fahrzeugüberlassung kann eine nichtsteuerbare Beistellung oder zusätzliches Entgelt für die Leistung des freien Mitarbeiters sein.
Hat der Unternehmer die private Nutzung des Fahrzeugs durch den freien Mitarbeiter durch ein klares, eindeutig vereinbartes Verbot untersagt und überwacht er das Verbot, ist die Fahrzeugüberlassung eine nichtsteuerbare Beistellung (BFH-Urteil vom 12. Mai 2009,
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