OFD Niedersachsen - Verfügung vom 26.11.2010
S 4521 - 239 - St 262

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 26.11.2010 (S 4521 - 239 - St 262) - DRsp Nr. 2011/80041

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 26.11.2010 - Aktenzeichen S 4521 - 239 - St 262

DRsp Nr. 2011/80041

Nach der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik zugeteilte Zahlungsansprüche

Die nach der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik zugeteilten Zahlungsansprüche unterliegen als selbständige immaterielle Wirtschaftsgüter nicht der Grunderwerbsteuer.

Der/Die Steuerpflichtige hat den Nachweis zu erbringen, ob und ggf. in welcher Höhe Zahlungansprüche veräußert wurden. Angaben hierzu enthält die Zentrale InVeKoS-Datenbank, zu der jedoch lediglich Erwerber/in und Veräußerer/in der übertragenen Zahlungsansprüche Zugang haben. Die darin gespeicherte „Meldungsübersicht Kaufvorgang” enthält den entsprechenden Erwerbsvorgang, die „Meldungsübersicht Verkaufsvorgänge” den Veräußerungsvorgang. Die „Übersicht Zahlungsanspruchs-Konto” des Erwerbers/der Erwerberin reicht als Nachweis nicht aus, da aus dieser Übersicht unter Umständen nicht hervorgeht, ob die Zahlungsansprüche tatsächlich übertragen worden sind oder aber dem Erwerber/der Erwerberin als vormaligem Pächter/vormaliger Pächterin der Flächen bereits von vornherein zugewiesen worden waren.