OFD Niedersachsen - Verfügung vom 29.07.2010
S 2861 - 8 - St 241

OFD Niedersachsen - Verfügung vom 29.07.2010 (S 2861 - 8 - St 241) - DRsp Nr. 2010/80442

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 29.07.2010 - Aktenzeichen S 2861 - 8 - St 241

DRsp Nr. 2010/80442

Ratierliche Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens; Rechtsbehelfe wegen Nichtberücksichtigung des Solidaritätszuschlages erfügungen vom 14. September 2009 und 18. Januar 2010

Mit Bezugsverfügung habe ich Sie im Hinblick auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 8. Dezember 2009 - 6 K 207/09 - gebeten, die Bearbeitung von Verfahren, in denen die Auszahlung von Solidaritätszuschlag zusätzlich zum Körperschaftsteuerguthaben beantragt wird, aufzunehmen und ablehnend zu bescheiden.

In der Verfügung habe ich auf beim Finanzgericht Köln anhängige Verfahren hingewiesen. Inzwischen hat das Finanzgericht Köln diese entschieden und in beiden Fällen die Verwaltungsauffassung bestätigt. Während es in dem Verfahren 13 K 492/09 die Zulassung der Revision abgelehnt hat, wurde sie in dem Verfahren 13 K 64/09 zugelassen. Die Revision ist eingelegt (Az. beim BFH: I R 39/10). Sofern sich Einsprüche auf dieses Verfahren berufen, ruhen die Einspruchsverfahren (§ 363 Abs. 2 AO).

Dazu weise ich auf Folgendes hin: