Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Zuwendungen und Ausgleichszahlungen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gilt Folgendes:
Aufgabenträger des ÖPNV sind
die Region Hannover für den gesamten ÖPNV in ihrem Gebiet,
der Zweckverband Großraum Braunschweig für den gesamten ÖPNV in seinem Verbandsbereich,
das Land Niedersachsen für den Schienenpersonennahverkehr und
die Landkreise und kreisfreien Städte für den übrigen ÖPNV in ihrem jeweiligen Gebiet
(§ 4 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz vom 28. Juni 1995 - NNVG -).
Mehrere Aufgabenträger können sich zu einem Zweckverband zusammenschließen. Der Zweckverband hat den Charakter einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die folgenden Ausführungen gelten für die gesetzlichen Aufgabenträger und für die Zweckverbände.
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