Mit der Zuständigkeit für die Beantragung und Auszahlung von Baukindergeld wurde die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat beauftragt.
Voraussetzung für die Gewährung von Baukindergeld ist unter anderem, dass ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen in Höhe von 90.000 Euro bei einem Kind zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind nicht überschritten wird. Als Nachweis sollen die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragseingang des Antragstellers und - sofern vorhanden - des im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlichen Gemeinschaften vorgelegt werden.
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