Das Merkblatt verschafft einen Überblick über die wesentlichen Beistandspflichten bzw. Anzeigepflichten der Notare gegenüber der Finanzverwaltung und soll die Zusammenarbeit erleichtern.
Die aktuelle Fassung dieses Merkblatts kann auf der Internetseite des FM NRW (www.fm.nrw.de) unter Informationen für die steuerberatenden Berufe oder direkt über www.finanzverwaltung.nrw.de/de/informationen-fuer-angehoerige-dersteuerberatenden-berufe aufgerufen werden.
Das jeweils zuständige Finanzamt in NRW bzw. im Bundesgebiet kann über die jeweilige Suchfunktion (Zuständiges Finanzamt suchen bzw. Finanzamtssuche) auf den Internetseiten
www.finanzamt.nrw.de oder www.bzst.de
gefunden werden.
Die Anzeigepflicht besteht auch dann, wenn der anzeigepflichtige Erwerbsvorgang keinen steuerbaren Tatbestand erfüllt oder von der Besteuerung ausgenommen ist (Ausnahmen siehe Teil B. 2.1.11 und C. 2.5).
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