In letzter Zeit werden vermehrt sog. foodsharing-Vereine gegründet, die sich gegen Lebensmittelverschwendung engagieren. Den Vereinen geht es in der Regel darum, die Menschen für diese Thematik zu sensibilisieren sowie die Weitergabe/Verteilung überschüssiger (privater wie gewerblicher) Lebensmittel zu organisieren. Das Retten von noch genussfähigen Lebensmitteln - ggf. auch nach Ablauf der Mindesthaltbarkeit - steht hier im Vordergrund. Der Empfängerkreis ist nicht auf wirtschaftlich hilfebedürftige Personen i. S. d. § 53 Nr. 2 AO beschränkt.
Es bestehen keine Bedenken, diese Vereine bei entsprechender Satzung wegen der Förderung des Umweltschutzes, § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO, von der Körperschaft- und Gewerbesteuer freizustellen, da sie sich aktiv für die Schonung von bereits für die Herstellung von Lebensmitteln verwendeten Ressourcen und die Vermeidung von (Essens-)Müll einsetzen.
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